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Der Steuerpflichtige unterliegt unveraendert der unbeschraenkten Steuerpflicht. Das Aussensteuergesetz deutschen Rechts enthaelt besondere Vorschriften. Die Bestimmungen des deutschen Aussensteuergesetzes gelten im Verhaeltnis. Die Steuer ist 15% von der Verguetung, bei Aufsichtsratsverguetungen max. 30%. Wir beraten Sie jederzeit gerne - rufen Sie uns an oder schrieben Sie eine Mail.
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